Zwischenablesung

Zwischenablesung

Bei einem Mieterwechsel innerhalb einer Abrechnungsperiode ist es nicht notwendig eine Zwischenabrechnung zu erstellen. Sehr wohl müssen aber die Nebenkosten und natürlich die Heiz- und Warmwasserkosten aufgeteilt werden.

Kalte Nebenkosten wie Grundsteuer und Versicherungen lassen sich problemlos zeitanteilig aufteilen.

Heiz- und Warmwasserkosten dagegen sind nicht ganz so einfach aufzuteilen.

Da Warmwasser das ganze Jahr über anfällt, können die Grundkosten des Warmwassers ebenfalls zeitanteilig aufgeteilt werden.

Die Grundkosten der Heizung dagegen sind nach Gradtagszahlen zu ermitteln. Diese berücksichtigen, dass z.B. in den Monaten Dezember-März sehr hohe Heizkosten anfallen, in den Monaten Juni-August dagegen fast überhaupt kein Verbrauch entsteht. In der sogenannten Gradtagszahlentabelle sind diese Werte in Promille ausgewiesen und müssen zur Aufteilung der Grundkosten der Heizung herangezogen werden.

Der verbrauchsabhängige Anteil ist immer durch eine Zwischenablesung zu erfassen.

Unterbleibt die Zwischenablesung von Warmwasserzählern oder elektronischen Heizkostenverteilern haben sowohl der ausziehende als auch der einziehende Mieter ein Kürzungsrecht von 15% auf die berechneten Heiz- und/oder Warmwasserkosten.

Dies gilt nur dann nicht, wenn im Mietvertrag ausdrücklich eine andere Vorgehensweise vereinbart wurde.

Grundsätzlich gilt diese Regelung auch bei herkömmlichen Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip.

Allerdings kann es hier zu Ungenauigkeiten kommen. Da durch die Kaltverdunstungsvorgabe die HK-Verteiler etwas überfüllt werden, hat der ausziehende Mieter den Vorteil, dass er diesen überfüllten Anteil im Prinzip kostenlos aufbrauchen konnte, während der einziehende Mieter keinen Nutzen aus der Vorgabe mehr ziehen kann und gleich von ersten Strich an bezahlt.

Die Nutzerwechselgebühren sind vom Vermieter zu übernehmen. Eine Umlage auf den aus- oder einziehenden Mieter - oder gar auf alle Mieter - ist nicht zulässig.

Ausnahme: Es wurde ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart, dass der Mieter diese Kosten zu tragen hat.


ANALYSIS CHARTS


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  • Unsere Leistungen

    + Prüfung aller formellen Anforderungen an die Abrechnung
    + Rechnerische Richtigkeit
    + Korrekte Berücksichtigung der Vorauszahlungen
    + Prüfung der integrierten Heizkostenabrechnung
    + Umlageschlüssel
    + Umlegbarkeit der Kosten (Abgleich mit dem Mietvertrag)
    + Darstellung der einzelnen Positionen mit Abgleich zum Vorjahr und den aktuellen Vergleichswerten
    + Bericht zum Ergebnis der Prüfung
    + Hinweise zum weiteren Vorgehen mit ausführlichen Erläuterungen und rechtlichen Hinweisen
    + Nachbetreuung: Prüfung von Belegen, die Sie aufgrund unseres Prüfberichts vom Vermieter anfordern
    + Vor-Ort-Termine (Optional)
    + Schriftwechsel/Verhandlungen mit dem Vermieter (Optional)

  • Unsere Kompetenzen

    Als Sachverständige für Mietnebenkosten mit über 25 Jahren Erfahrung im Bereich gewerblicher Mietverträge überprüfen wir Heiz- und Nebenkostenabrechnungen für Gewerbemieter – kompetent und zuverlässig. Nutzen Sie deshalb unser umfangreiches Expertenwissen in der Prüfung von gewerblichen Betriebskostenabrechnungen und im Umgang mit Vermietern, Verwaltern sowie bekannten Center-Management – Unternehmen.

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  • Benchmarking

    OSCAR“ ist ein jährlich erscheinender Report über Höhe und Umfang berechneter Nebenkosten für Büroimmobilien und gewerbliche Objekte. Als offizieller Partner von CREIS ® nutzen wir diese Zahlen zum Benchmarking bei der Überprüfung Ihrer gewerblichen Nebenkostenabrechnungen.

  • Kostentransparenz - von Anfang an

    Sie zahlen für die Überprüfung Ihrer Abrechnung, abhängig von der Größe Ihres Mietobjekts, einen einmaligen Grundpreis. Darin enthalten sind neben der Prüfung Ihrer Abrechnung ein detaillierter schriftlicher Prüfungsbericht, Rückfragen während der Prüfung durch uns und selbstverständlich auch die Betreuung nach Abschluss der Prüfung .

    Unser Ziel ist es möglichst erfolgreich, das heißt Kosten minimierend, für Sie tätig zu werden. Das möchten wir durch unsere Ergebnisorientierung zum Ausdruck bringen. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles – auf Ihre Wünsche zugeschnittenes Angebot. Dieses kann ausschließlich die Nebenkostenprüfung, aber auch weitergehende Dienstleistungen wie Verhandlungen mit dem Vermieter oder Vor–Ort-Termine am Objekt beinhalten. Waren wir besonders erfolgreich für Sie, erlauben wir uns unsere Dienstleistungen erfolgsorientiert abzurechnen.

    Oder fordern Sie einfach noch heute ein Angebot für die Überprüfung Ihrer Nebenkosten-Abrechnungen (Gewerbeobjekte über 500 qm Mietfläche) an

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    Sie füllen unser Auftragsformular aus und erteilen uns den Auftrag zur Prüfung Ihrer Nebenkostenabrechnung

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