+ Prüfung aller formellen Anforderungen an die Abrechnung
+ Rechnerische Richtigkeit
+ Korrekte Berücksichtigung der Vorauszahlungen
+ Prüfung der integrierten Heizkostenabrechnung
+ Umlageschlüssel
+ Umlegbarkeit der Kosten (Abgleich mit dem Mietvertrag)
+ Darstellung der einzelnen Positionen mit Abgleich zum Vorjahr und den aktuellen Vergleichswerten
+ Bericht zum Ergebnis der Prüfung
+ Hinweise zum weiteren Vorgehen mit ausführlichen Erläuterungen und rechtlichen Hinweisen
+ Nachbetreuung: Prüfung von Belegen, die Sie aufgrund unseres Prüfberichts vom Vermieter anfordern
+ Vor-Ort-Termine (Optional)
+ Schriftwechsel/Verhandlungen mit dem Vermieter (Optional)
Wirtschaftlichkleitsgebot
Wirtschaftlichkeitsgebot BGB § 556 Abs. 3 Satz 2
Das Wirtschaftlichkeitsgebot ergibt sich aus den Vorschriften des BGB § 556 Abs. 3 Satz 2).
Dies bedeutet für den Vermieter, dass er seinen Mietern keine unnötigen Lasten aufbürden darf, insbesondere ist er bei allen Vertragsabschlüssen gehalten, möglichst wirtschaftlich zu denken. Er muss sich im Prinzip so verhalten, als müsste er die entstehenden Kosten selbst tragen und nicht auf seine Mieter weiter umlegen.
Das bedeutet nun nicht, dass immer das billigste Angebot zu nehmen ist. Da erfahrungsgemäß billig nicht immer preiswert ist, hat der Vermieter hier natürlich auch gewisse Spielräume.
Für den Vermieter bedeutet dies, dass er zum Beispiel Einkaufsmengen optimieren muss, oder bei Abschluss von Dienstleistungs- oder Versicherungsverträgen mehrere Angebote einholen sollte.
Auch im normalen Verständnis unnötige Kosten sind zu vermeiden. Dies könnten z.B. sein:
Versicherung gegen Erdbeben (in erbebensicheren Gebieten)
Tägliche Reinigung des Treppenhauses (wenn vom Aufkommen her auch 1* wöchentlich reichen würde)
Erheblich höhere Kosten bei Neuabschluss von Verträgen (hier ist die Notwendigkeit zu belegen)
Verstößt der Vermieter offensichtlich gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot, ist der Mieter berechtigt, die entsprechende Position zu streichen bzw. auf ein normales Maß zu reduzieren.
Dabei reicht es nicht aus, sich auf durchschnittliche Werte z.B. des Nebenkostenspiegels zu beziehen.
Hieran kann man zwar extreme Abweichungen feststellen, was aber nicht in allen Fällen mit einem Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot gleichgesetzt werden kann.
Der Mieter muss in diesem Fall genau darlegen, weshalb das Verhalten des Vermieters unwirtschaftlich ist. (z.B. Einholung von Vergleichsangeboten)
ANALYSIS CHARTS
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Unsere Leistungen
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Unsere Kompetenzen
Als Sachverständige für Mietnebenkosten mit über 25 Jahren Erfahrung im Bereich gewerblicher Mietverträge überprüfen wir Heiz- und Nebenkostenabrechnungen für Gewerbemieter – kompetent und zuverlässig. Nutzen Sie deshalb unser umfangreiches Expertenwissen in der Prüfung von gewerblichen Betriebskostenabrechnungen und im Umgang mit Vermietern, Verwaltern sowie bekannten Center-Management – Unternehmen.
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Einmalige Prüfung - anhaltende Wirkung
Durch eine intensive Prüfung der Nebenkostenabrechnung lassen sich nach unseren Erfahrungen ca. 5 bis 10% der berechneten Betriebskosten einsparen – und dies in der Regel nicht nur einmalig, sondern auch für jedes Folgejahr während der gesamten Laufzeit Ihres Mietvertrages – in bestimmten Fällen sogar bis zu drei Jahren rückwirkend. Gleichzeitig ist unser Prüfbericht der Nachweis für eine ordnungsgemäße Überprüfung der Abrechnung gegenüber Ihrer internen Revision.
Sie können unseren ausführlichen Prüfungsbericht als Grundlage für Ihre Korrespondenz oder Ihr Gespräch mit dem Vermieter nehmen – ohne sofort juristische Schritte einzuleiten. So können Sie das Prüfungsergebnis mit einer gewissen Distanz zusammen mit Ihrem Vermieter besprechen, Verhandlungsspielräume schaffen und gemeinsam eine für beide Seiten akzeptable Lösung finden. Auf Wunsch bieten wir Ihnen selbstverständlich auch hier unsere Unterstützung an. -
Benchmarking
OSCAR“ ist ein jährlich erscheinender Report über Höhe und Umfang berechneter Nebenkosten für Büroimmobilien und gewerbliche Objekte. Als offizieller Partner von CREIS ® nutzen wir diese Zahlen zum Benchmarking bei der Überprüfung Ihrer gewerblichen Nebenkostenabrechnungen.
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Kostentransparenz - von Anfang an
Sie zahlen für die Überprüfung Ihrer Abrechnung, abhängig von der Größe Ihres Mietobjekts, einen einmaligen Grundpreis. Darin enthalten sind neben der Prüfung Ihrer Abrechnung ein detaillierter schriftlicher Prüfungsbericht, Rückfragen während der Prüfung durch uns und selbstverständlich auch die Betreuung nach Abschluss der Prüfung .
Unser Ziel ist es möglichst erfolgreich, das heißt Kosten minimierend, für Sie tätig zu werden. Das möchten wir durch unsere Ergebnisorientierung zum Ausdruck bringen. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles – auf Ihre Wünsche zugeschnittenes Angebot. Dieses kann ausschließlich die Nebenkostenprüfung, aber auch weitergehende Dienstleistungen wie Verhandlungen mit dem Vermieter oder Vor–Ort-Termine am Objekt beinhalten. Waren wir besonders erfolgreich für Sie, erlauben wir uns unsere Dienstleistungen erfolgsorientiert abzurechnen.
Oder fordern Sie einfach noch heute ein Angebot für die Überprüfung Ihrer Nebenkosten-Abrechnungen (Gewerbeobjekte über 500 qm Mietfläche) an
> zum Kontaktformular -
Prüfungsablauf
Sie füllen unser Auftragsformular aus und erteilen uns den Auftrag zur Prüfung Ihrer Nebenkostenabrechnung
Wir übersenden Ihnen eine Bestätigungs-Mail mit allen Informationen über den weiteren Ablauf .
Sie übersenden uns eine Kopie Ihrer Nebenkostenabrechnung und Ihres Mietvertrages (per Post, email oder Fax)
Innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang Ihrer Unterlagen erhalten Sie den ausführlichen Prüfbericht.
- Straße:
Carl-Theodor-Str. 7
- Ort:
68723 Schwetzingen
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+49 6202 4096 433