+ Prüfung aller formellen Anforderungen an die Abrechnung
+ Rechnerische Richtigkeit
+ Korrekte Berücksichtigung der Vorauszahlungen
+ Prüfung der integrierten Heizkostenabrechnung
+ Umlageschlüssel
+ Umlegbarkeit der Kosten (Abgleich mit dem Mietvertrag)
+ Darstellung der einzelnen Positionen mit Abgleich zum Vorjahr und den aktuellen Vergleichswerten
+ Bericht zum Ergebnis der Prüfung
+ Hinweise zum weiteren Vorgehen mit ausführlichen Erläuterungen und rechtlichen Hinweisen
+ Nachbetreuung: Prüfung von Belegen, die Sie aufgrund unseres Prüfberichts vom Vermieter anfordern
+ Vor-Ort-Termine (Optional)
+ Schriftwechsel/Verhandlungen mit dem Vermieter (Optional)
Die Betriebskostenverordnung (BetrKV)
Welche Kosten können nach der Betriebskostenverordnung umgelegt werden?
Grundsätzlich dürfen im Wohnraummietrecht nur Nebenkosten umgelegt werden, die in der Betriebskostenverordnung aufgeführt sind.
Dies ergibt sich aus § 556 BGB, der darauf verweist, dass es möglich ist, die Pflicht zur Tragung der Nebenkosten dem Mieter vertraglich aufzuerlegen - allerdings nur solche Kosten, die in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) genannt sind.
§ 1 BetrKV:
Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten, durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen.
Die Betriebskostenverordnung zählt die einzelnen Positionen auf, die auf den Wohnraummieter umlegbar sind. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch der Begriff "laufende Kosten".
Dies bedeutet, alle Kosten müssen auch regelmäßig entstehen - einmalige Kosten sind in der Regel nicht umlagefähig.
Die Kosten gem. § 2 BetrKV (Betriebskostenverordnung):
1. Die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks
2. Die Kosten der Wasserversorgung
3. Die Kosten der Entwässerung
4. Heizkosten
5. Die Kosten der zentralen Warmwasserzubereitung
6. Die Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasseranlagen
7. Die Kosten für den Betrieb des Aufzugs
8. Die Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung
9. Die Kosten der Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung
10. Die Kosten der Gartenpflege
11. Die Kosten der Beleuchtung
12. Die Kosten der Schornsteinreinigung
13. Die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung
14. Die Kosten für den Hauswart
15. Die Kosten der Gemeinschaftsantenne und des Kabelfernsehens
16. Die Kosten der Wäschepflege
17. Sonstige Betriebskosten
Die Betriebskostenverodnung im vollen Wortlaut:
http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/
ANALYSIS CHARTS
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Unsere Leistungen
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Unsere Kompetenzen
Als Sachverständige für Mietnebenkosten mit über 25 Jahren Erfahrung im Bereich gewerblicher Mietverträge überprüfen wir Heiz- und Nebenkostenabrechnungen für Gewerbemieter – kompetent und zuverlässig. Nutzen Sie deshalb unser umfangreiches Expertenwissen in der Prüfung von gewerblichen Betriebskostenabrechnungen und im Umgang mit Vermietern, Verwaltern sowie bekannten Center-Management – Unternehmen.
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Einmalige Prüfung - anhaltende Wirkung
Durch eine intensive Prüfung der Nebenkostenabrechnung lassen sich nach unseren Erfahrungen ca. 5 bis 10% der berechneten Betriebskosten einsparen – und dies in der Regel nicht nur einmalig, sondern auch für jedes Folgejahr während der gesamten Laufzeit Ihres Mietvertrages – in bestimmten Fällen sogar bis zu drei Jahren rückwirkend. Gleichzeitig ist unser Prüfbericht der Nachweis für eine ordnungsgemäße Überprüfung der Abrechnung gegenüber Ihrer internen Revision.
Sie können unseren ausführlichen Prüfungsbericht als Grundlage für Ihre Korrespondenz oder Ihr Gespräch mit dem Vermieter nehmen – ohne sofort juristische Schritte einzuleiten. So können Sie das Prüfungsergebnis mit einer gewissen Distanz zusammen mit Ihrem Vermieter besprechen, Verhandlungsspielräume schaffen und gemeinsam eine für beide Seiten akzeptable Lösung finden. Auf Wunsch bieten wir Ihnen selbstverständlich auch hier unsere Unterstützung an. -
Benchmarking
OSCAR“ ist ein jährlich erscheinender Report über Höhe und Umfang berechneter Nebenkosten für Büroimmobilien und gewerbliche Objekte. Als offizieller Partner von CREIS ® nutzen wir diese Zahlen zum Benchmarking bei der Überprüfung Ihrer gewerblichen Nebenkostenabrechnungen.
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Kostentransparenz - von Anfang an
Sie zahlen für die Überprüfung Ihrer Abrechnung, abhängig von der Größe Ihres Mietobjekts, einen einmaligen Grundpreis. Darin enthalten sind neben der Prüfung Ihrer Abrechnung ein detaillierter schriftlicher Prüfungsbericht, Rückfragen während der Prüfung durch uns und selbstverständlich auch die Betreuung nach Abschluss der Prüfung .
Unser Ziel ist es möglichst erfolgreich, das heißt Kosten minimierend, für Sie tätig zu werden. Das möchten wir durch unsere Ergebnisorientierung zum Ausdruck bringen. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles – auf Ihre Wünsche zugeschnittenes Angebot. Dieses kann ausschließlich die Nebenkostenprüfung, aber auch weitergehende Dienstleistungen wie Verhandlungen mit dem Vermieter oder Vor–Ort-Termine am Objekt beinhalten. Waren wir besonders erfolgreich für Sie, erlauben wir uns unsere Dienstleistungen erfolgsorientiert abzurechnen.
Oder fordern Sie einfach noch heute ein Angebot für die Überprüfung Ihrer Nebenkosten-Abrechnungen (Gewerbeobjekte über 500 qm Mietfläche) an
> zum Kontaktformular -
Prüfungsablauf
Sie füllen unser Auftragsformular aus und erteilen uns den Auftrag zur Prüfung Ihrer Nebenkostenabrechnung
Wir übersenden Ihnen eine Bestätigungs-Mail mit allen Informationen über den weiteren Ablauf .
Sie übersenden uns eine Kopie Ihrer Nebenkostenabrechnung und Ihres Mietvertrages (per Post, email oder Fax)
Innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang Ihrer Unterlagen erhalten Sie den ausführlichen Prüfbericht.
- Straße:
Carl-Theodor-Str. 7
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68723 Schwetzingen
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