+ Prüfung aller formellen Anforderungen an die Abrechnung
+ Rechnerische Richtigkeit
+ Korrekte Berücksichtigung der Vorauszahlungen
+ Prüfung der integrierten Heizkostenabrechnung
+ Umlageschlüssel
+ Umlegbarkeit der Kosten (Abgleich mit dem Mietvertrag)
+ Darstellung der einzelnen Positionen mit Abgleich zum Vorjahr und den aktuellen Vergleichswerten
+ Bericht zum Ergebnis der Prüfung
+ Hinweise zum weiteren Vorgehen mit ausführlichen Erläuterungen und rechtlichen Hinweisen
+ Nachbetreuung: Prüfung von Belegen, die Sie aufgrund unseres Prüfberichts vom Vermieter anfordern
+ Vor-Ort-Termine (Optional)
+ Schriftwechsel/Verhandlungen mit dem Vermieter (Optional)
Aufzug - was darf in den Nebenkosten umgelegt werden?
Personen- oder Lastenaufzug (BetrKV § 2, Punkt 7)
Zu den Betriebskosten des Aufzugs gehören die Stromkosten, die Kosten für Bedienung, Überwachung, Pflege und regelmässige Überprüfung. Ebenso zählen die Kosten für einen installierten Notruf hinzu.
Nicht umlagefähig dagegen sind Reparaturkosten.
Oftmals schliessen Vermieter einen sogenannten Vollwartungsvertrag ab, d.h. neben der Wartung werden im Rahmen des Vertrages auch notwendige Reparaturen durchgeführt. Dieser Anteil an Reparaturkosten muss bei der Umlage der Nebenkosten heraus gerechnet werden. Die Höhe des Anteils ist vom Vermieter in der Abrechnung anzugeben. Gerichte haben hierzu Abzüge zwischen 20 - 50% für rechtmässig befunden.
Die Aufzugskosten werden im Normalfall zwischen allen Mietern aufgeteilt, also z.B. auch Mieter in EG-Wohnungen (BGH WuM 2006, 613), außer es ist im Mietvertrag etwas anderes vermerkt.
Es gibt allerdings eine weitere Entscheidung des BGH (WuM 2009, 351), wonach der Mieter nur an den Kosten des Fahrstuhl zu beteiligen ist, wenn er die Wohnung auch mit dem Fahrstuhl erreichen kann - im vorliegenden Fall befand sich die Wohnung in einem Seitenflügel des Hauses, der mit dem Fahrstuhl gar nicht zu erreichen war.
Das gleiche gilt natürlich für Aufzüge, die z.B. nur eine Penthouse-Wohnung erreichen. Hier sind die gesamten Kosten dem Mieter zuzuordnen, der den Aufzug auch nutzen kann.
ANALYSIS CHARTS
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Unsere Leistungen
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Unsere Kompetenzen
Als Sachverständige für Mietnebenkosten mit über 25 Jahren Erfahrung im Bereich gewerblicher Mietverträge überprüfen wir Heiz- und Nebenkostenabrechnungen für Gewerbemieter – kompetent und zuverlässig. Nutzen Sie deshalb unser umfangreiches Expertenwissen in der Prüfung von gewerblichen Betriebskostenabrechnungen und im Umgang mit Vermietern, Verwaltern sowie bekannten Center-Management – Unternehmen.
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Einmalige Prüfung - anhaltende Wirkung
Durch eine intensive Prüfung der Nebenkostenabrechnung lassen sich nach unseren Erfahrungen ca. 5 bis 10% der berechneten Betriebskosten einsparen – und dies in der Regel nicht nur einmalig, sondern auch für jedes Folgejahr während der gesamten Laufzeit Ihres Mietvertrages – in bestimmten Fällen sogar bis zu drei Jahren rückwirkend. Gleichzeitig ist unser Prüfbericht der Nachweis für eine ordnungsgemäße Überprüfung der Abrechnung gegenüber Ihrer internen Revision.
Sie können unseren ausführlichen Prüfungsbericht als Grundlage für Ihre Korrespondenz oder Ihr Gespräch mit dem Vermieter nehmen – ohne sofort juristische Schritte einzuleiten. So können Sie das Prüfungsergebnis mit einer gewissen Distanz zusammen mit Ihrem Vermieter besprechen, Verhandlungsspielräume schaffen und gemeinsam eine für beide Seiten akzeptable Lösung finden. Auf Wunsch bieten wir Ihnen selbstverständlich auch hier unsere Unterstützung an. -
Benchmarking
OSCAR“ ist ein jährlich erscheinender Report über Höhe und Umfang berechneter Nebenkosten für Büroimmobilien und gewerbliche Objekte. Als offizieller Partner von CREIS ® nutzen wir diese Zahlen zum Benchmarking bei der Überprüfung Ihrer gewerblichen Nebenkostenabrechnungen.
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Kostentransparenz - von Anfang an
Sie zahlen für die Überprüfung Ihrer Abrechnung, abhängig von der Größe Ihres Mietobjekts, einen einmaligen Grundpreis. Darin enthalten sind neben der Prüfung Ihrer Abrechnung ein detaillierter schriftlicher Prüfungsbericht, Rückfragen während der Prüfung durch uns und selbstverständlich auch die Betreuung nach Abschluss der Prüfung .
Unser Ziel ist es möglichst erfolgreich, das heißt Kosten minimierend, für Sie tätig zu werden. Das möchten wir durch unsere Ergebnisorientierung zum Ausdruck bringen. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles – auf Ihre Wünsche zugeschnittenes Angebot. Dieses kann ausschließlich die Nebenkostenprüfung, aber auch weitergehende Dienstleistungen wie Verhandlungen mit dem Vermieter oder Vor–Ort-Termine am Objekt beinhalten. Waren wir besonders erfolgreich für Sie, erlauben wir uns unsere Dienstleistungen erfolgsorientiert abzurechnen.
Oder fordern Sie einfach noch heute ein Angebot für die Überprüfung Ihrer Nebenkosten-Abrechnungen (Gewerbeobjekte über 500 qm Mietfläche) an
> zum Kontaktformular -
Prüfungsablauf
Sie füllen unser Auftragsformular aus und erteilen uns den Auftrag zur Prüfung Ihrer Nebenkostenabrechnung
Wir übersenden Ihnen eine Bestätigungs-Mail mit allen Informationen über den weiteren Ablauf .
Sie übersenden uns eine Kopie Ihrer Nebenkostenabrechnung und Ihres Mietvertrages (per Post, email oder Fax)
Innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang Ihrer Unterlagen erhalten Sie den ausführlichen Prüfbericht.
Ihre Vorteile
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