GEWERBEMIETEN UND BETRIEBSKOSTEN HEBEN AB
Gewerbemieter stehen vor einer bisher noch nicht da gewesenen Kostenexplosion innerhalb kürzester Zeit.
Nicht nur die Betriebskostenabrechnungen 2022 und 2023 werden im Vergleich zum Vorjahr ein Vielfaches an Heiz- und Stromkosten ausweisen - durch die galoppierende Inflation (August 7,9%) – ab September 22 wahrscheinlich zweistellig - ist damit zu rechnen, dass ca. 80 % aller wertgesicherten Mietverträge über Geschäftsräume innerhalb der nächsten Monate um rund 10% ansteigen werden.
Um so wichtiger wird es sein, die Ihnen auf Grund von Wertsicherungsklauseln zugesandten Mieterhöhungen zu prüfen – auch die detaillierte Prüfung der Heiz- und Stromkosten wird Schwerpunkt aktueller Betriebskostenabrechnungen sein.
MIETERHÖHUNGEN AUS WERTSICHERUNGSKLAUSELN PRÜFEN
Während der letzten 10 – 15 Jahre konnten Sie als Mieter eines Gewerbeobjekts, bei dem die Mieterhöhungen über eine Wertsicherungsklausel geregelt waren – (gehen wir von einer Standardklausel aus : Veränderung der Miete bei einer Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) von mehr als 10%) damit rechnen, dass Ihre aktuelle Miete ca. 5 – 6 Jahre Bestand hat. Dies sieht aktuell völlig anders aus.
Sofern Ihre letzte Mieterhöhung oder ihr Mietbeginn vor März 2021 lag, können Sie davon ausgehen, dass Sie in den nächsten Wochen eine entsprechende Mieterhöhung aufgrund der Wertsicherungsklausel erhalten werden.
An der Tatsache, dass der VPI seit März 2021 um rund 10% gestiegen ist, lässt sich nichts ändern. Zu prüfen gilt es hier in erster Linie, ob es eine Vereinbarung über den Zeitabstand zwischen zwei Erhöhungen im Vertrag gibt, ob evtl. „Freijahre“ vereinbart sind ( Index beginnt später zu laufen als Vertragsbeginn) oder dergleichen mehr.
Sprechen Sie uns einfach an - gerne überprüfen wir für Sie die verlangte Mieterhöhung.