Verwaltungskosten

Verwaltungskosten sind im Wohnraummietrecht nicht umlagefähig - selbst dann nicht, wenn sie z.B. unter Sonstige Betriebskosten oder an anderer Stelle im Mietvertrag genannt sind.

Die Umlage von Verwaltungskosten kommt häufig vor, wenn es sich um eine vermietete Eigentumswohnung handelt. Da dem Vermieter von der Hausverwaltungsgesellschaft jährlich eine Verwaltungsgebührü berechnet wird, glauben viele Vermieter, dass diese Kosten ebenfalls an den Mieter weiter gegeben werden können.

Werden Ihnen als Mieter Verwaltungskosten berechnet, so sind diese auf jeden Fall nicht von Ihnen zu zahlen.

Bei einem Ein- oder Auszug innerhalb einer Abrechnungsperiode werden häufig dem Mieter Nutzerwechselgebühren oder die Kosten der Zwischenablesung berechnet. Auch hierbei handelt es sich um Verwaltungskosten. Diese können jedoch -im Gegensatz zu allen anderen Verwaltungskosten - auf den Mieter umgelegt werden, sofern dies ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart ist.

Verwaltungskosten können jedoch auch in den Hausmeisterkosten versteckt sein. Da Hausmeister in aller Regel auch in gewissem Umfang Verwaltungsarbeiten ausführen, ist dieser Anteil vom Vermieter vor der Umlage dieser Kosten aus den Hausmeisterkosten herauszurechnen.

Tipp:

- Verwaltungskosten sind bei einem Wohnraummietverhältnis in keinem Fall umlagefähig und brauchen nicht bezahlt zu werden

- Nutzerwechselkosten und Zwischenablesegebühren sind nur dann zu zahlen, wenn sie im Mietvertrag explizit vereinbart sind

- Hausmeisterkosten sind vor der Umlage um den Anteil an Verwaltungsarbeiten zu kürzen.


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  • Unsere Leistungen

    + Prüfung aller formellen Anforderungen an die Abrechnung
    + Rechnerische Richtigkeit
    + Korrekte Berücksichtigung der Vorauszahlungen
    + Prüfung der integrierten Heizkostenabrechnung
    + Umlageschlüssel
    + Umlegbarkeit der Kosten (Abgleich mit dem Mietvertrag)
    + Darstellung der einzelnen Positionen mit Abgleich zum Vorjahr und den aktuellen Vergleichswerten
    + Bericht zum Ergebnis der Prüfung
    + Hinweise zum weiteren Vorgehen mit ausführlichen Erläuterungen und rechtlichen Hinweisen
    + Nachbetreuung: Prüfung von Belegen, die Sie aufgrund unseres Prüfberichts vom Vermieter anfordern
    + Vor-Ort-Termine (Optional)
    + Schriftwechsel/Verhandlungen mit dem Vermieter (Optional)

  • Unsere Kompetenzen

    Als Sachverständige für Mietnebenkosten mit über 25 Jahren Erfahrung im Bereich gewerblicher Mietverträge überprüfen wir Heiz- und Nebenkostenabrechnungen für Gewerbemieter – kompetent und zuverlässig. Nutzen Sie deshalb unser umfangreiches Expertenwissen in der Prüfung von gewerblichen Betriebskostenabrechnungen und im Umgang mit Vermietern, Verwaltern sowie bekannten Center-Management – Unternehmen.

  • Einmalige Prüfung - anhaltende Wirkung

    Durch eine intensive Prüfung der Nebenkostenabrechnung lassen sich nach unseren Erfahrungen ca. 5 bis 10% der berechneten Betriebskosten einsparen – und dies in der Regel nicht nur einmalig, sondern auch für jedes Folgejahr während der gesamten Laufzeit Ihres Mietvertrages – in bestimmten Fällen sogar bis zu drei Jahren rückwirkend. Gleichzeitig ist unser Prüfbericht der Nachweis für eine ordnungsgemäße Überprüfung der Abrechnung gegenüber Ihrer internen Revision.

    Sie können unseren ausführlichen Prüfungsbericht als Grundlage für Ihre Korrespondenz oder Ihr Gespräch mit dem Vermieter nehmen – ohne sofort juristische Schritte einzuleiten. So können Sie das Prüfungsergebnis mit einer gewissen Distanz zusammen mit Ihrem Vermieter besprechen, Verhandlungsspielräume schaffen und gemeinsam eine für beide Seiten akzeptable Lösung finden. Auf Wunsch bieten wir Ihnen selbstverständlich auch hier unsere Unterstützung an.

  • Benchmarking

    OSCAR“ ist ein jährlich erscheinender Report über Höhe und Umfang berechneter Nebenkosten für Büroimmobilien und gewerbliche Objekte. Als offizieller Partner von CREIS ® nutzen wir diese Zahlen zum Benchmarking bei der Überprüfung Ihrer gewerblichen Nebenkostenabrechnungen.

  • Kostentransparenz - von Anfang an

    Sie zahlen für die Überprüfung Ihrer Abrechnung, abhängig von der Größe Ihres Mietobjekts, einen einmaligen Grundpreis. Darin enthalten sind neben der Prüfung Ihrer Abrechnung ein detaillierter schriftlicher Prüfungsbericht, Rückfragen während der Prüfung durch uns und selbstverständlich auch die Betreuung nach Abschluss der Prüfung .

    Unser Ziel ist es möglichst erfolgreich, das heißt Kosten minimierend, für Sie tätig zu werden. Das möchten wir durch unsere Ergebnisorientierung zum Ausdruck bringen. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles – auf Ihre Wünsche zugeschnittenes Angebot. Dieses kann ausschließlich die Nebenkostenprüfung, aber auch weitergehende Dienstleistungen wie Verhandlungen mit dem Vermieter oder Vor–Ort-Termine am Objekt beinhalten. Waren wir besonders erfolgreich für Sie, erlauben wir uns unsere Dienstleistungen erfolgsorientiert abzurechnen.

    Oder fordern Sie einfach noch heute ein Angebot für die Überprüfung Ihrer Nebenkosten-Abrechnungen (Gewerbeobjekte über 500 qm Mietfläche) an

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  • Prüfungsablauf

    Sie füllen unser Auftragsformular aus und erteilen uns den Auftrag zur Prüfung Ihrer Nebenkostenabrechnung

    Wir übersenden Ihnen eine Bestätigungs-Mail mit allen Informationen über den weiteren Ablauf .

    Sie übersenden uns eine Kopie Ihrer Nebenkostenabrechnung und Ihres Mietvertrages (per Post, email oder Fax)

    Innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang Ihrer Unterlagen erhalten Sie den ausführlichen Prüfbericht.




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