Welche "Sonstigen Betriebskosten" sind umlagefähig?

Sonstige Betriebskosten (BetrKV § 2, Punkt 17)

Sonstige Betriebskosten können sein:

Kosten für Feuerlöscher, für ein Schwimmbad oder Sauna; Dachrinnenreinigung, Überprüfung von Gasleitungen oder Pförtnerdienste.

Sind Sonstige Betriebskosten im Mietvertrag näher erläutert, dürfen auch nur diese Kosten umgelegt werden. Bezieht sich der Mietvertrag lediglich auf die Betriebskostenverordnung oder erwähnt eben nur, dass sonstige Betriebskosten zu zahlen sind, reicht dies nicht aus.

In diesem Fall entspricht die Position Sonstige Betriebskosten einer unausgefüllten Leerposition (BGH WuM 2004, 290) - eventuell unter dieser Position abgerechnete Nebenkosten müssen nicht vom Mieter bezahlt werden.

Ist im Mietvertrag definiert, dass unter Sonstige Betriebskosten die Wartungskosten für Feuerlöscher abgerechnet werden, so sind eben diese Kosten vom Mieter zu bezahlen - aber keine weiteren.

Die Dachrinnenreinigung kann auch unter dieser Position abgerechnet werden - aber nur dann, wenn es ausdrücklich im Mietvertrag erwähnt ist und es sich um eine regelmäßige Wartung handelt.

Keine Betriebskosten: auch nicht unter Sonstige Betriebskosten umlagefähig sind folgende Kosten:

Portokosten
Zinsen für einen Kredit, um Heizöl einzukaufen
Fassadenreinigung
Reparaturkostenversicherung
Wartungskosten der Klingelsprechanlage und der Türschließanlage
Instandhaltungsrücklagen (bei gemieteten Eigentumswohnungen)
Kontogebühren für das Mietkonto
Rechtsschutzversicherung des Vermieters
Kosten für Erstellung eines Energieausweises
Mietausfallversicherung
Beiträge des Vermieters zu Grundeigentümervereinen
Leasingkosten für Öltank oder Ölbrenner
Zinsabschlagssteuer auf Instandhaltungsrücklagen
Kosten und Pflege einer Dachbegrünung
Erbbauzinsen
Anliegerbeiträge (z. B. Erschließungsbeiträge oder Straßenbaubeiträge


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    + Umlegbarkeit der Kosten (Abgleich mit dem Mietvertrag)
    + Darstellung der einzelnen Positionen mit Abgleich zum Vorjahr und den aktuellen Vergleichswerten
    + Bericht zum Ergebnis der Prüfung
    + Hinweise zum weiteren Vorgehen mit ausführlichen Erläuterungen und rechtlichen Hinweisen
    + Nachbetreuung: Prüfung von Belegen, die Sie aufgrund unseres Prüfberichts vom Vermieter anfordern
    + Vor-Ort-Termine (Optional)
    + Schriftwechsel/Verhandlungen mit dem Vermieter (Optional)

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